Fachkraft soziale Betreuung – was bedeutet das eigentlich?

In der sozialen Betreuung sind viele engagierte Menschen tätig. Manche haben eine kurze Weiterbildung gemacht, andere eine anerkannte Berufsausbildung. Oft hört man den Begriff „Fachkraft soziale Betreuung“ – aber was steckt dahinter? Und wer darf sich so nennen?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was wirklich zählt – und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich weiterentwickeln möchten.

Der Begriff ist nicht geschützt

Klingt offiziell, ist es aber nicht: Der Titel „Fachkraft soziale Betreuung“ ist nicht gesetzlich geschützt. Bildungsträger dürfen den Begriff frei verwenden, auch für kurze Weiterbildungen. Diese Angebote sind hilfreich, aber sie ersetzen keine anerkannte Berufsausbildung.

Deshalb ist es wichtig, genau hinzuschauen:
Nicht jede „Fachkraft für soziale Betreuung“ wird auch rechtlich als Fachkraft anerkannt.

Wer gilt wirklich als Fachkraft?

Ob Sie als Fachkraft in der sozialen Betreuung gelten, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Denn: Die Anerkennung regeln die Länder unterschiedlich.

Ein guter Ansprechpartner ist die örtliche Heimaufsicht. Dort können Sie nachfragen, welche Abschlüsse in Ihrer Region anerkannt sind.

Ein weiterer Hinweis: In den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI sind einige Berufsgruppen genannt, die häufig als Fachkräfte in der sozialen Betreuung gelten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Heilpädagog*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Sozialarbeiter*innen
  • Sozialtherapeut*innen
  • und ähnliche Fachberufe

Diese Berufe bringen in der Regel eine staatlich anerkannte, mehrjährige Ausbildung mit.

Wichtig: Auch wenn jemand als Fachkraft gilt, bedeutet das nicht, dass damit Pflegeaufgaben übernommen werden dürfen. Besonders Vorbehaltsaufgaben sind gesetzlich klar geregelt und Pflegefachkräften vorbehalten.

Und was ist mit Betreuungskräften nach § 43b?

Die Ausbildung nach § 43b SGB XI ist eine gute Grundlage für die Arbeit in der Alltagsbegleitung. Sie ist praxisnah und hilft dabei, Menschen im Alltag zu unterstützen.

Aber: Diese Qualifikation allein reicht in der Regel nicht aus, um als Fachkraft oder Leitungskraft anerkannt zu werden. Selbst wenn das in manchen Zertifikaten anders klingt.

Ihr nächster Schritt: Leitung lernen – mit dem Online-Intensivlehrgang

Sie möchten den nächsten Schritt gehen? Verantwortung übernehmen, ein Team führen und die soziale Betreuung aktiv mitgestalten?

Dann ist unser Online-Intensivlehrgang „Leitung der sozialen Betreuung“ vielleicht genau das Richtige für Sie.

In der Weiterbildung lernen Sie unter anderem:

  • rechtliche Grundlagen
  • Teamführung und Kommunikation
  • Konzeptentwicklung
  • und wie Sie sich sicher auf neue Aufgaben vorbereiten

Der Lehrgang findet online statt, in kleinen Gruppen und mit persönlicher Begleitung.

Wichtig: Diese Weiterbildung ersetzt keine Fachkraftausbildung. Aber sie baut auf Ihrem Vorwissen auf und bereitet Sie gezielt auf eine mögliche Leitungsrolle vor.

HINWEIS: Informationen über Gesetze, Richtlinien und Zusammenhänge in diesem Artikel entsprechen der persönlichen Interpretation der Autorin. Der Inhalt des Artikels wurde fachlich sorgfältig lektoriert, stellt aber dennoch keine Rechtsberatung dar und kann im Einzelfall die rechtliche Beratung nicht ersetzen.

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