Dokumentation in der Sozialen Betreuung: Was bedeutet Menschenwürde?
Dokumentation bleibt ein Thema, das in der Altenhilfe immer wieder Fragen aufwirft. Neue Vorgaben bringen Bewegung in den Alltag und nicht überall wird Entbürokratisierung richtig umgesetzt. Wenn Sie das Thema besser verstehen und in der Praxis sicherer werden möchten, besuchen Sie unsere Online-Schulung zur Dokumentation. Leitungskräfte profitieren besonders vom Intensivlehrgang zur Leitung der sozialen Betreuung.
Wenn wir in die Gesetzestexte rund um die Pflegebedürftigkeit abtauchen, gibt es einen Begriff, der immer wieder auftaucht: Die Menschenwürde.
Doch die Sache mit der Menschenwürde hat einen Haken: Was ist das überhaupt? „Menschenwürde“ ist ein sperriger Begriff, der in der alltäglichen Praxis manchmal schwer zu greifen ist. Durch den Gesetzgeber gibt es keine exakte Definition der Menschenwürde.
Definition der Menschenwürde
Der Bundesgerichtshof „versteht die Menschenwürde als Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status“ (Juraforum 2023).
Greifbarer wird die Menschenwürde in der Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen, wenn wir uns mit der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ auseinandersetzen.
Was ist die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen?
Die Charta wurde 2006 das erste Mal veröffentlicht und ist eines der Ergebnisse aus einer Initiative, an der sich ungefähr 200 Expert:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen beteiligten. Sie beinhaltet acht Artikel, die die Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen stärken sollen und die bis heute aktuell sind, auch wenn die Erläuterungen mittlerweile an die heutige rechtliche Situation angepasst wurden. Als Leitung der sozialen Betreuung ist es nicht selten Ihre Aufgabe, auf die Rechte der Pflegebedürftigen hinzuweisen und diese bei Ihrer Arbeit und der Arbeit Ihrer Kolleg:innen im Auge zu behalten (BMFSFJ 2020). Sie kann auf folgender Seite bestellt oder ausgedruckt werden: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/charta-der-rechte-hilfe-und-pflegebeduerftiger-menschen-77446 .
Hinweis: Informationen über Gesetze, Richtlinien und Zusammenhänge in diesem Skript entsprechen der persönlichen Interpretation der Autorin. Der Inhalt des Skripts wurde fachlich sorgfältig lektoriert, stellt aber dennoch keine Rechtsberatung dar und kann im Einzelfall die rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Quellen:
Juraforum. www.juraforum.de. 7. Februar 2023. https://www.juraforum.de/lexikon/menschenwuerde.
BMFSFJ. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Rostock: Bundesministerium für Gesundheit, 2020.








