Die neue Personalbemessung und die soziale Betreuung. Antworten auf Ihre Fragen!
Die neue Personalbemessung ist in aller Munde und geht mit großen Veränderungen für stationäre Einrichtungen einher. Das Thema ist komplex und die soziale Betreuung spielt in der Berichterstattung und den bisher verfügbaren Publikationen eher eine Randrolle. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, eine Artikelreihe rund um die neue Personalbemessung zu veröffentlichen, in der wir ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte legen, die für Mitarbeiter der sozialen Betreuung eine Rolle spielen.
Die neue Personalbemessung. Worum geht es?
Die bisherige Personalbemessung in der stationären Altenpflege beruht vor allem auf Erfahrungswerten, hat aber keine wissenschaftliche Grundlage. Schon im Jahr 2017 wurde mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz beschlossen, dass ein Verfahren wissenschaftlich entwickelt und erprobt werden sollte, mit dem der Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen einheitlich bemessen werden kann (vgl. § 8 SGB XI). In § 113c SGB XI wird geregelt, dass Einrichtungen, die neue Pflegesatzverhandlungen führen möchten, ab Juli 2023 das neue Personalbemessungsverfahren umsetzen müssen.
Was ist die Grundlage des neuen Personalbemessungsverfahren?
Ein Forschungsteam hat 2020 die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Verfahrens vorgelegt, dass es vorher entwickelt und getestet hat. Die Studie wurde unter der Leitung von Professor Dr. Rothgang durchgeführt. Es gibt eine “Roadmap” (die Roadmap finden Sie hier) in der festgelegt wurde, welche Schritte umgesetzt werden sollen, damit es bis 2025 eine flächendeckende Umsetzung des angepassten Personalbemessungsverfahren auf gesetzlicher Grundlage gibt. Am ersten Juli ist schon der dritte Schritt der Roadmap erreicht, die so genannte “zweite Personalausbaustufe”.
Wir brauchen Ihre Fragen für unsere Artikelreihe!
Das Personalbemessungsverfahren zu verstehen ist am Anfang nicht so einfach. In unserer Artikelreihe werden wir uns mit den Grundlagen auseinandersetzen und damit, welche Auswirkungen die Umsetzung des Verfahrens auf die Arbeit von zusätzlichen Betreuungskräften und Fachkräften der sozialen Betreuung hat. Dabei möchten wir gerne IHRE Fragen berücksichtigen! Bei welchen Themen rund um das neue Personalbemessungsverfahren haben Sie noch Fragezeichen im Kopf? Welche Antworten fehlen Ihnen, um die soziale Betreuung in Ihrer Einrichtung sicher durch die Umstellung zu führen? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb dieses Artikels. Wir werden versuchen, alle Fragen zu beantworten und Sie auf den aktuellen Stand zu bringen, zumindest insoweit, wie schon Informationen zu den Themen vorliegen.
Literatur zu dem Thema:
Personalbemessung für die Pflegepraxis*
Praxishandbuch: Die neue Personalbemessung: Auf Grundlage der PeBeM-Studie und § 113c SGB XI*
Quellen
Rothgang, Heinz. Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM). Bremen: SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, IPP, iaw, KKSB, 2020.
Wipp, Michael. „”Was jetzt zu tun ist” – die kommende Personalbemessung nach § 113 c SGB XI.“ Altenpflege-Online.net, 2021: 28-31.
www.gesetze-im-internet.de. 9. Februar 2023. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/.
Hallo Frau,Mallek, wir Betreuungskräft haben noch nicht von der Personalbemessung gehört. Leider haben wir seit dem letzten Jahr schon die zweite neue Leitung des sozialen Dienst, der neue Leiter ist noch ganz neu in diesem Berufsfeld. Auch haben wir in der Einrichtung seit Dezember eine neue Leitung,vorher war ein Jahr lang alles nur kommisarisch und die Infons sind sehr spärlich. Kenne hätte ich mehr Informationen zu dem Thema. Liebe Grüße Patricia Frohnert
So /nun hab ich mir diese Roadmap durchgelesen. Was mir fehlt sind konkrete Zahlen ein Personalschlüssel.Oder zumindest mal eine angedachte Zahl.
Ich bin Teamleiterin der Sozialen Betreuung, ich argumentiere wer in einer guten Betreuung sitzt-aktiviert wird : der klingelt nicht-braucht weniger Antidepressiva -und weniger Schmerzmittel-weniger Beruhigungsmittel!
Je kleiner die Gruppen sind desto individueller und intensiver kann mit den Bewohnern gearbeitet werden.
Motivation geht durch weniger Arbeitszeit und mehr Lohn.
Guten Tag,
ich habe auch noch nichts von dieser Personalbemessung gehört. Darf ich das so verstehen, dass mehr Betreuer pro Pflegebereich eingesetzt werden (Personalschlüssel abgepasst wird).
Werden den Betreuer neue Aufgaben zugeteilt?
Kann davon ausgegangen werden, dass die Betreuer so mehr entlastet werden`?
Ich freue mich, dass das Thema bei Mal-alt-werden aufgenommen wird und die Zusammenhänge in verständlichen Worten erklärt werden. Ich hoffe auf Informationen, was nun aus uns Fachkräften im Sozialen Dienst wird und in wieweit sich unser Aufgabenfeld theoretisch verändern könnte. Ich würde auch gern wissen wollen, welche Qualifikation welchem QN zugeordnet wird, also z.B. ist der Altentherapeut im selben QN wie die Dipl.Soz.Päd? Was ist mit der früheren Fachkraftliste? Gilt Erzieherin oder Familienpflegerin weiterhin als Fachkraft und in welchem QN? Ich bin mega gespannt auf weitere Beiträge! Kann man daraus vielleicht eine Newsletterserie machen, um nichts zu verpassen?
LG Yvonne
Ich habe gehört, dass Betreuungskräfte mehr zu Seniorenbetreuern werden sollen, d.h. hauswirtschaftliche Aufgaben offiziell übernehmen. Stimmt das?
Guten Morgen,
nein, die Betreuungskräfterichtlinien gelten weiter. Bitte schauen Sie auch hier:
https://mal-alt-werden.de/neue-aufgaben-fuer-mitarbeiter-der-sozialen-betreuung-die-neue-personalbemessung/
Herzliche Grüße aus Dortmund
Natali Mallek
Da wir keine Juristen sind, machen wir aber natürlich keine Rechtsberatung