Neue Aufgaben für Mitarbeiter der sozialen Betreuung? Die neue Personalbemessung
Der Interventionskatalog
Die Studie, auf deren Grundlage die neue Personalbemessung beruht, enthält einen Interventionskatalog. In diesem Interventionskatalog sind die Tätigkeiten, die innerhalb eines Pflegeheims ausgeführt werden müssen, sollten und könnten, aufgelistet. Jede Tätigkeit ist sehr genau beschrieben und zu jeder Tätigkeit ist angegeben, welche Mitarbeiter sie umsetzen dürfen. Die Mitarbeiter mit pflegerischer Ausbildung werden dafür in verschiedene Qualifikationsniveaus eingeteilt, kurz QNs. Zusätzliche Betreuungskräfte sind dem Qualifikationsniveau 2 (B) zugeordnet. Fachkräfte der sozialen Betreuung tauchen gar nicht auf.
Was steht im Interventionskatalog?
Nun findet man in dem Interventionskatalog Tätigkeiten, die Betreuungskräfte regelmäßig durchführen, die aber nur Fachkräfte bzw. QN 4 durchführen sollen, wie zum Beispiel die Biografiearbeit oder die Basale Stimulation. In manchen Fällen ergibt dies sicher Sinn. Andererseits haben manche Betreuungskräfte in diesen Bereichen extra Weiterbildungen besucht und Zusatzqualifikationen erworben. Aus anderen Einrichtungen wird mir berichtet, dass zusätzliche Betreuungskräfte jetzt auch Toilettengänge machen “dürfen”, da diese Tätigkeit ja Personen mit QN 2 zugeordnet ist, was bei regelmäßiger Durchführung nicht den Betreuungskräfte-Richtlinien entspricht. Da Fachkräfte der sozialen Betreuung nicht auftauchen, bin ich schon auf Behauptungen gestoßen, dass Fachkräfte der sozialen Betreuung automatisch als QN 4 (Pflegefachkräfte, nur Vorbehaltsaufgaben ausgenommen) oder auch als QN 2 eingestuft werden.
Die Mitarbeiter der sozialen Betreuung, besonders die die nicht als zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten, standen nicht im Mittelpunkt der Studie.
Eine Handreichung
Sehr aufgeatmet habe ich bei der Digital-Konferenz zum Thema Personalbemessung von Vincentz am 20. April 2023 und als ich das “Praxishandbuch: Die neue Personalbemessung” gelesen habe. Nach all den Informationen und vielen Fehlinformationen, die ich im Vorfeld erhalten hatte, habe ich dort verstanden, dass der Interventionskatalog erstmal nur eine wichtige Grundlage der dazugehörigen Studie ist. Er ist auch eine wichtige Handreichung für die Praxis, aber eben NICHT BINDEND. Hier ein Zitat aus dem erwähnten Praxishandbuch:
“Unbenommen davon, dass dieser wertvolle Informationen liefert, wird es auch zukünftig die Entscheidung der verantwortlichen Mitarbeiter:innen vor Ort sein, welche Pflege- und Betreuungsleistungen der Bewohner/die Bewohnerin auf Grundlage seiner/ihrer individuellen Situation benötigt und welche:r Mitarbeiter:in mit welcher Qualifikation bei welchem Bewohner bzw. welcher Bewohnerin eingesetzt wird.” S.73, Praxishandbuch: Die neue Personalbemessung: Auf Grundlage der PeBeM-Studie und § 113c SGB XI*
Betrachten wir die Fachkräfte der sozialen Betreuung, ist es ja auch fraglich diese alle dieselben Tätigkeiten ausführen zu lassen. Eine Logopädin kann andere Dinge als eine Ergotherapeutin, die andere Kompetenzen hat als eine Sozialpädagogin, die andere Kompetenzen als eine Physiotherapeutin hat und ALLE der hier aufgeführten sind eben KEINE Pflegekräfte.
Was wird in der Praxis daraus?
Meine Hoffnung ist, dass dies auch in der Praxis so umgesetzt wird und die Mitarbeiter der sozialen Betreuung nicht ohne weiteres Hinterfragen gemäß einem bestimmten Qualifikationsniveau eingesetzt werden, welches hauptsächlich auf Pflegekräfte zugeschnitten ist.
Wie läuft das bei Ihnen? Werden Sie in die Umsetzung der neuen Personalbemessung miteinbezogen? Sollen sich die Aufgaben der Mitarbeiter der sozialen Betreuung ändern? Sehen Sie Dinge anders als ich? Haben Sie weitere oder andere Informationen? Ich freue mich über jeden Kommentar und hoffe auf Austausch!
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Dieser Artikel ist teil einer Artikelreihe. Bisher erschienen:
Die neue Personalbemessung und die soziale Betreuung. Antworten auf Ihre Fragen!