Welche Kriterien müssen Pflichtfortbildungen für zusätzliche Betreuungskräfte erfüllen?
7.10.2014. Viele Fortbildungsinstitute bieten “Auffrischungskurse” oder “Pflichtfortbildungen für zusätzliche Betreuungskräfte” an. Welche Kriterien müssen diese Fortbildungen erfüllen um vom MDK anerkannt zu werden?
Fakt ist:
Nicht besonders viele 😉 . In den Richtlinien für zusätzliche Betreuungkräfte (Stand 2008) steht lediglich:
“Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.”
Weitere Bestimmungen zu der Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte gibt es nicht.
Was heißt das?
Die Fortbildung, an der jede Betreuungskraft einmal im Jahr teilnehmen muss, sollte also die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Zweitägige Veranstaltung
2. Inhalte aus der Qualifikationsmaßnahme nach §87b
3. Reflexion der beruflichen Praxis
Das bedeutet auch, dass die Fortbildung nicht “Pflichtfortbildung” oder “Auffrischungskurs” heißen muss. Wenn man eine spannende Fortbildung findet, die die Kriterien erfüllt, kann diese zu einem beliebigen Thema sein, so lange Inhalte aus der Qualifikationsmaßnahme und die Reflexion der beruflichen Praxis eingeschlossen sind.