Neue Personalbemessung: Gibt es jetzt mehr Betreuungskräfte?

Wir haben eine Artikelreihe zu dem Thema neue Personalbemessung gestartet. Die neue Personalbemessung betrifft Einrichtungen der vollstationären Altenhilfe und wirft viele Fragen auf. Einige Fragen haben wir direkt von unseren Lesern aufgegriffen und möchten diese hier beantworten. Eine dieser Fragen war, ob es jetzt mit Einführung der neuen Personalbemessung mehr zusätzliche Betreuungskräfte gibt. Wenn Sie selbst auch eine Frage rund um die neue Personalbemessung haben, können Sie diese als Kommentar unter folgendem Beitrag posten: Die neue Personalbemessung und die soziale Betreuung. Antworten auf Ihre Fragen!. Wir werden versuchen, sie aufzugreifen und zu beantworten.

Wie ist der Betreuungskräfte-Schlüssel nach der neuen Personalbemessung?

Aktuell ist es so, dass die Betreuungskräfte außerhalb der neuen Personalbemessungs-Schlüssel sind. Der Personalbemessungs-Experte Michael Wipp hat dies in der Digital-Konferenz zum Thema Personalbemessung von Vincentz am 20. April 2023 bestätigt und darauf hingewiesen, dass man natürlich nicht weiß, wie sich das perspektivisch entwickeln wird. Es gibt also durch die Einführung der neuen Personalbemessung erstmal nicht mehr zusätzliche Betreuungskräfte und der Betreuungskräfte-Schlüssel ist unabhängig von der neuen Personalbemessung.

Wie viele Betreuungskräfte gibt es pro Pflegebedürftigem?

Seit 2015 liegt der Betreuungskräfteschlüssel bei 20 : 1, das bedeutet, dass auf eine Vollzeitstelle für Betreuungskräfte zwanzig Anspruchsberechtigte kommen. Wer valide Quellen für den Betreuungsschlüssel sucht, findet diese beim GKV-Spitzenverband oder auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

HINWEIS: Informationen über Gesetze, Richtlinien und Zusammenhänge in diesem Artikel entsprechen der persönlichen Interpretation der Autorin. Der Inhalt des Artikels wurde fachlich sorgfältig lektoriert, stellt aber dennoch keine Rechtsberatung dar und kann im Einzelfall die rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Natali

© by Natali Mallek. Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Gedächtnistraininerin, Master of Arts "Alternde Gesellschaften", Gründerin von Mal-alt-werden.de. Bücher von Natali Mallek finden Sie hier. Fortbildungen mit Natali Mallek finden Sie hier.

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2 Antworten

  1. Marina schulz sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hoffe, ich bin bei Ihnen richtig.

    Ich bin zusätzliche Betreuungskraft 43b in einem vollstätionären Pflegeheim.

    Nun wurden wir in unserer Einrichtung über die seit Juli 2023 bestehende Personalbemessung unterrichtet.

    Es heißt, dass wir zusätzlichen Betreuungskräfte 43b ab Januar 2024 dann auch in die Pflege müssen.

    Entspricht dieses der Wahrheit oder bleibt für uns alles wie bisher?

    Über eine Antwort bin ich dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

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