Dokumentation in der Sozialen Betreuung: Wie läuft eine MD-Prüfung ab?
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Die Prüfung durch den MD
Der MD erhält durch den jeweiligen Landesverband der Pflegekasse einen Prüfauftrag. Die vollstationäre Pflegeeinrichtung erhält einen Tag vorher die Ankündigung der Prüfung. Für die Prüfung benötigt der MD Daten über die am Indikatorenmodell teilnehmende Einrichtung, welche er von der Datenauswertungsstelle erhält. Bei Anlassprüfungen oder wenn die Indikatorendaten nicht plausibel oder nicht vollständig sind, findet die Prüfung unangemeldet statt.
Dabei folgt die Prüfung immer einem festgelegten Ablauf:
- Es findet ein Einführungsgespräch zwischen dem Prüfenden und den Vertreter:innen der Einrichtung statt. Zwischen den Parteien wird der organisatorische Ablauf geklärt und die Bewohner:innenstichprobe zusammengestellt, anhand derer die Versorgungsqualität überprüft wird.
- Es folgt die Untersuchung der Versorgungsqualität. Die Prüfer:innen erstellen eine Informationserfassung für die Bewohner:innen der Stichprobe, die sich auf die Qualitätsaspekte beziehen. Im Bezug auf die Indikatorendaten der Einrichtung wird die Plausibilität beurteilt. Im Bezug auf den/die einzelne:n Bewohner:in der Stichprobe wird ein Qualitätsaspekt nur dann bewertet, wenn auf die Person bezogen Unterstützungsbedarf besteht. Um die Qualitätsaspekte zu erschließen, werden Leitfragen eingesetzt. Die Prüfer:innen bewerten und beschreiben im Anschluss Qualitätsdefizite und Auffälligkeiten.
- Bevor das Abschlussgespräch mit den Vertreter:innen der Einrichtung stattfindet, findet eine Besprechung der Prüfer:innen statt. Auf Grundlage der Ergebnisse entscheidet das Prüfungsteam gemeinsam über die inhaltliche Ausgestaltung des Abschlussgesprächs.
- Im Abschlussgespräch werden die Ergebnisse der Prüfung mit den Vertreter:innen der Einrichtung besprochen und die Prüfenden beraten hinsichtlich der Indikatorenergebnisse und Qualitätsdefiziten.
- Innerhalb von drei Wochen wird ein Prüfbericht an die Landesverbände der Pflegekassen geschickt, die eventuell Maßnahmen beschließt, die die Pflegeeinrichtung umsetzen muss. Gleichzeitig wird ein Datensatz an die Daten-Clearing-Stelle geschickt, damit die Qualitätsdarstellung durchgeführt werden kann.
Welche Qualitätsbereiche und -aspekte gibt es?
Die Inhalte der Prüfung orientieren sich an 6 Qualitätsbereichen, die sich wiederum an den 6 Modulen aus dem Begutachtungsinstrument (BGI) orientieren.
Qualitätsbereiche der Prüfung
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
Zugehörige Qualitätsaspekte
Unterstützung im Bereich der Mobilität, Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung, Unterstützung bei der Körperpflege
BGI-Modul 1 „Mobilität“ - Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Zugehörige Qualitätsaspekte
Medikamentöse Therapie, Schmerzmanagement, Wundversorgung, Unterstützung bei besonderen medizinischen Bedarfslagen, Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen
BGI-Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“ - Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
Zugehörige Qualitätsaspekte
Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation, nächtliche Versorgung
BGI-Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ - Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
Zugehörige Qualitätsaspekte
Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug, Überleitung nach Krankenhausaufenthalten, Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen, freiheitsentziehende Maßnahmen
BGI-Modul 4 „Selbstversorgung“ - Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
Zugehörige Qualitätsaspekte
Abwehr von Risiken und Gefährdungen, biografieorientierte Unterstützung, Einhaltung von Hygieneanforderungen, Hilfsmittelversorgung, Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit
BGI-Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“ - Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement
Zugehörige Qualitätsaspekte
Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung durch die verantwortliche Pflegefachkraft, Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen, Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten
BGI-Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“
Um eine Qualitätsbewertung vornehmen zu können, haben die Prüfenden verschiedene Möglichkeiten, um auf Informationen zurückzugreifen.
Hervorzuheben ist, dass die Prüfung sich nicht einseitig auf die Dokumentation beziehen soll und fachlich plausible Angaben von Mitarbeiter:innen nicht nachgeordnet betrachtet werden sollen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Dokumentationsanforderung nicht als expliziter Hinweis bei den Qualitätsaspekten in den Prüfbögen oder Ausfüllhinweisen aufgeführt sind.
Ein für die soziale Betreuung besonders wichtiger Qualitätsbereich ist der Qualitätsbereich 3: „Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte“.
Schauen Sie sich auch gezielt den Qualitätsaspekt 3.2 „Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation“ an.
Hinweis: Informationen über Gesetze, Richtlinien und Zusammenhänge in diesem Beitrag entsprechen der persönlichen Interpretation der Autorin. Der Inhalt des Beitrags wurde fachlich sorgfältig lektoriert, stellt aber dennoch keine Rechtsberatung dar und kann im Einzelfall die rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen
__formulare/richtlinien_und_grundsaetze_zur_qualitaetssicherung/qpr_2021_stat/20190522
_Pflege_QPR_vollstationaer.pdf







