Bei uns gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen bei der Begleitung von Bewohnern zum Arzt. Können sie mir sagen ob, hier generell die 87b Betreuerinnen zuständig sind oder dieses von Angehörigen oder auch der Pflege zu begleiten sind.
18.02.2014. Tatsächlich kenne auch ich unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema. Während 2011 ein Urteil für Aufsehen sorgte in dem es hieß, dass Pflegeheime Bewohner KOSTENLOS zum Arzt begleiten müssen (hier finden Sie einen Artikel darüber), wurde 2012 ein Urteil gefällt, laut dem Pflegeheime dem Bewohner Arztbegleitungen in Rechnung stellen dürfen (hier finden Sie den entsprechenden Artikel).
Sind zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b GENERELL für Arztbegleitungen zuständig?
Die Frage kann ich getrost mit einem NEIN beantworten. Zwar müssen Pflegeheime die Arztbegleitung sicher stellen, wenn Angehörige das nicht tun- aber nicht primär durch zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b. Schon gar nicht, wenn der zu begleitende Bewohner keine Leistungen für zusätzliche Betreuung bewilligt bekommen hat. Die Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften sind in den Richtlinien nach §87b ziemlich genau geregelt (Sie finden die Richtlinien hier). Arztbegleitungen gehören nicht dazu.
muss ich als examinierte altenpflegerin eine zusatzausbildung für die betreung 87b absolvieren