Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte. Hier informieren!
Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte werden von vielen Anbietern angeboten. Die Grundlage für die Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte findet man in den Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften. In der Fassung vom 23. November 2016 heißt es dort:
“Die regelmäßige Fortbildung umfasst jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfindet.”
Welches Wissen aktualisiert werden soll, lässt sich aus den Inhalten der Qualifikation für Betreuungskräfte ableiten. Ein Punkt der Qualifikationsinhalte ist zum Beispiel:
“Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen, (…)”
Es ist ein Punkt von vielen, aber wenn man sich das Aufgabenprofil von Betreuungskräften anschaut, ein ganz wesentlicher. Aus diesem Grund setzen unsere Fortbildungen, die sich auch als Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte eignen, auch an diesem Punkt an. Die Reflexion der eigenen Praxis ist immer ein integraler Bestandteil. Unsere Fortbildungen bestehen vorwiegend aus praktischen Ideen, Übungen, Spielen und Tipps. Das macht aber nur Sinn, wenn die Teilnehmer die Möglichkeit haben, dies an ihre eigene Praxis anzupassen und zu adaptieren. Der kollegiale Austausch mit Kollegen aus anderen Einrichtungen erweitert dabei das eigene Blickfeld und gibt neue Impulse für die eigene Arbeit. Durch die Teilnehmer und ihre individuellen Problemlagen und Sichtweisen, wird jede Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte einzigartig und jede Veranstaltung zu einem Erlebnis. Wenn Sie Lust auf eine Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte haben, bei der praktische Ideen im Mittelpunkt stehen, dann würden wir uns freuen, Sie bei einer unserer Fortbildungen kennenzulernen.