Selbstbestimmung und Demenz
Selbstbestimmung und Autonomie sind nicht nur etwas, was Beauchamp und Childress (2001) als ein moralisches Prinzip für medizinisch-pflegerisches Handeln herausgearbeitet haben, sondern auch etwas, was politisch immer mehr gefordert und im Zuge der Demokratisierung des Verhältnisses von Patient und Arzt immer weiter umgesetzt wird. Der Begriff der „Selbstbestimmung“ ist allerdings keineswegs eindeutig- das richtige Maß an „Autonomie“ nicht immer klar. Besonders deutlich wird das Dilemma von Autonomie und Selbstbestimmung, wenn man es im Zusammenhang mit demenziellen Erkrankungen betrachtet. Über sich selbst zu bestimmen bedeutet, dass man wichtige Entscheidungen treffen muss. Entscheidungen zu treffen bedeutet, dass man Informationen abrufen, verarbeiten und auswerten muss. Bei demenziellen Erkrankungen sind Prozesse der Informationsverarbeitung gestört. Wann ist aus diesem Grund eine Fremdbestimmung gerechtfertigt? An welchem Punkt wird Selbstbestimmung zur Überforderung (Kuhlmey 2008).
Manchmal geht es um Leben und Tod
Besonders in Situationen, in denen es wahrhaftig um Leben und Tod geht, bei Entscheidungen über künstliche Ernährung, die Behandlung von schwerwiegenden Krankheiten oder der Schmerztherapie, ist es schwierig zu beurteilen, wie weit Demenkranke noch dazu in der Lage sind über sich selbst zu bestimmen. Wenn der Demenzkranke nicht mehr dazu in der Lage ist seine Wünsche zu äußern oder die Konsequenzen seiner Wünsche nicht mehr überblicken kann, müssen solche Entscheidungen häufig von Außenstehenden getroffen werden. Zu beurteilen, wann ein Mensch nicht mehr selbst bestimmen kann, geht immer mit der Gefahr der missbräuchlichen Fremdbestimmung einher (Helmchen, Kanowski & Lauter 2005).
Auch die künstliche Ernährung mit Hilfe einer Magensonde ist ein Punkt, bei dem es sehr schwierig werden kann, den Willen des demenziell Erkrankten Menschen richtig zu deuten. Will oder kann der Mensch mit Demenz keine Nahrung mehr zu sich nehmen? Ist der Mensch mit Demenz dazu in der Lage eine PEG abzulehnen oder zu befürworten? Kennt der Mensch mit Demenz seine eigenen Wünsche? Kann er die ärztlichen Informationen verstehen? Ist er dazu in der Lage die Konsequenzen seiner Entscheidung zu überblicken?
Kompetenzbereiche
Das Selbstbestimmungsvermögen eines Demenzkranken betrifft, wie auch bei anderen geistigen und seelischen Erkrankungen, meist nur bestimmte Gebiete. Während in bestimmten Bereichen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit schon zu einer Überforderung des Menschen mit Demenz führen kann, kann die Kompetenz zu einer Urteils- und Entscheidungsfindung in anderen Bereichen durchaus noch gegeben sein (Helmchen, Kanowski & Lauter 2005).
Eine wichtige ethische Forderung ist die Kompetenzbereiche, in denen der Demenzkranke noch dazu in der Lage ist eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu erkennen und zu respektieren. Die Autonomie und Selbstbestimmung bei Demenz ist deshalb so wichtig, weil sie (nicht nur bei Demenzkranken) einen wichtigen Beitrag zu Lebenszufriedenheit und der persönlichen Identität leistet (Helmchen, Kanowski & Lauter 2005).
Quellen:
Leipzig: F.A. Brockhaus.