Was steht alles in den Richtlinien für Betreuungskräfte?
Die Richtlinien für Betreuungskräfte definieren das Aufgabenfeld von Betreuungskräften
Betreuung und Aktivierung – das sind die wichtigsten Aufgaben von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Richtlinien für Betreuungskräfte definieren das Aufgabenfeld von Betreuungskräften
Betreuung und Aktivierung – das sind die wichtigsten Aufgaben von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Gemeinsam mit den Pflegekräften gestalten sie den Alltag in der Senioreneinrichtung. Das Tätigkeitsfeld ist entsprechend umfangreich. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen – GKV – hat die Qualifikation und den Aufgabenbereich von Betreuungskräften eindeutig in den entsprechenden Richtlinien festgelegt.
Betreuende und pflegende Tätigkeiten sind im Pflegealltag deutlich getrennt
Gemäß der Richtlinien nach § 53b SGB XI unterstützen Betreuungskräfte pflegebedürftige Menschen in ihren Alltagsaktivitäten. Als Mitarbeiter erhöhen Sie die Lebensqualität der Senioren und Seniorinnen, indem Sie ressourcenfördernde Aktivitäten anbieten. Sie bereichern den Alltag mit Bastel- und Spielangeboten, organisieren gesellige Nachmittage oder hören den Bewohnern einfach nur zu. Als Betreuungskraft planen Sie die einzelnen Veranstaltungen und führen diese selbstständig durch. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer betreuenden und einer pflegerischen Tätigkeit. Als Betreuer sind Sie nur für die Alltagsgestaltung in der Einrichtung zuständig. Die Zubereitung des Mittagessens oder die Grundpflege gehören entsprechend nicht zu Ihrem Tätigkeitsfeld.
Den Alltag kreativ gestalten und Ressourcen fördern
Geselligkeit und der Spaß stehen bei der Durchführung der Angebote im Vordergrund. Doch eines dürfen Sie dabei nicht vergessen. Alle Aktivitäten dienen dem Erhalt und der Förderung der körperlichen und geistigen Ressourcen. Eine Tätigkeit als Betreuungskraft bedeutet, dass Sie Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Menschen übernehmen. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, schreibt die GKV jährliche Schulungen für die Betreuungskräfte vor.
Nehmen Sie an einer Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte online teil
Für die älteren Menschen sind die unterschiedlichen Angebote eine echte Abwechslung. Diese bringen Unterhaltung und Ablenkung in den Alltag und sind damit die beste Möglichkeit, um sich mit Freunden und Bekannten auszutauschen. Wer einmal in der Sozialen Betreuung gearbeitet hat, weiß, wie bereichernd diese Tätigkeit ist. Doch ist es nicht immer einfach, neue Ideen zu finden, mit denen sich ein lustiger Nachmittag gestalten lässt. Entsprechende Seminare ermöglichen den Austausch über den Arbeitsalltag und vermitteln neue Ideen, die sich in der Einrichtung einfach umsetzen lassen.
Bei Mal-alt-werden.de finden Sie ein breites Spektrum an Angeboten, die der Weiterbildungspflicht der GKV entsprechen. Als Themen werden beispielsweise Gedächtnistraining oder Märchen behandelt. Sie erfahren, wie Sie mit kreativen und gestalterischen Methoden die Ressourcen der Bewohner und Bewohnerinnen fördern können. An der gewünschten Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte können Sie bequem online teilnehmen. In den Seminaren erfahren Sie, wie Sie ein entsprechendes Angebot planen, durchführen und anschließend dokumentieren können. Die Onlineseminare vermitteln ein fundiertes Wissen, mit dem die Ressourcen der Bewohner und Bewohnerinnen sich leicht aktivieren und fördern lassen. Die Teilnahme ermöglicht es Ihnen, abwechslungsreiche und themenbezogene Angebote in Ihrer Einrichtung selbstständig anzubieten. Für die Durchführung wird das Programm „Zoom“ verwendet. In kleinen Gruppen, sogenannten Break-out-Sessions, können die Teilnehmenden miteinander ins Gespräch kommen. Der fachliche Austausch bietet Ihnen die Chance, eigene Praxiserfahrungen zu reflektieren.