Mahlzeiten im Berichtsblatt dokumentieren?
Dürfen Mahlzeiten im Berichtsblatt dokumentiert werden?
Eine Frage, drei mögliche Antworten.
- In der Regel werden Mahlzeiten durch die Pflege in vorhandenen Checklisten abgezeichnet. Es gibt jedoch auch vereinzelt Einrichtungen in denen die Mahlzeiten ausschließlich im Berichtsblatt dokumentiert werden.
- Findet eine Mahlzeitenbegleitung in unterstützender Form statt, damit meine ich nicht “Essen anreichen”, kann dies natürlich auch von einer Betreuungskraft §87b im Berichtsblatt beschrieben bzw. im Leistungsnachweis abgezeichnet werden. Bsp.: Herr X konnte mit anleitender, verbaler Unterstützung seinen Nachtisch (Vanillepudding) selbstständig Essen. Wie gewohnt musste er zwischenzeitlich daran erinnert werden, seinen Löffel wieder in die Hand zunehmen. Er äußerte am Ende “Das war lecker”. Er wirkte zufrieden und lächelte freundlich als die Betreuungskraft sich verabschiedete.”
- In der Regel sollte die Pflege notieren was der Bewohner gegessen hat, da “Essen und Trinken” klar der Pflege zuzuordnen ist (gehört zu den grundpflegerische Tätigkeiten).
Ich hoffe, Ihre Frage konnte damit beantwortet werden.
Kann ich diese Mahlzeitenbegleitung denn auch in den Akten kürzeln, da sich bei uns nun mind. 3Stunden täglich nur um Mahlzeitenbegleitung gekümmert werden soll. Ich sehe es persönlich nicht wirklich als Alltags/Freizeitgestaltung und schönes Erlebnis für Bewohner. Wichtig ja, Aufgabe der Betreuung, fraglich?!