Die QPR wurden überarbeitet: Essen anreichen dürfen Betreuungskräfte immer noch nicht!

Ist die Regelung sinnvoll? Oder ist sie es nicht? Diese Frage wird immer wieder auf Mal-alt-werden.de diskutiert. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass es viele gute Gründe für Alltagsbegleiter gibt Essen anzureichen. Ich weiß auch, dass das Essenanreichen durch Betreuungskräfte oft mit mehr Zeit und Ruhe stattfindet, als das für die Pflege in einigen Einrichtungen möglich ist. Ich weiß auch, dass man mit der Realität umgehen muss.

Trotzdem: Das würdevolles unterstützen bei der Nahrungsaufnahme, das “Essenanreichen” eine Tätigkeit ist, die man “zusätzlich” nennen kann: Das sollte nicht sein. Auch in den neuen Qualitätsprüfrichtlinien des MDK wird das wieder bestätigt.

Für alle, die das Dokument gerne ihrer Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung zeigen möchten: Hier kann man sich die Richtlinien als PDF ausdrucken (Prüffrage 8.8d, der Hinweis zum Essenanreichen findet man darunter in den Erläuterungen zur Prüffrage): https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/PV_Qualitaetspruefung/20161004_Pflege-QPR-Teil-2_sP_Anlage-2_genehmigt.pdf
essen-anreichen

Natali

© by Natali Mallek. Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Gedächtnistraininerin, Master of Arts "Alternde Gesellschaften", Gründerin von Mal-alt-werden.de. Bücher von Natali Mallek finden Sie hier. Fortbildungen mit Natali Mallek finden Sie hier.

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