Wie muss dokumentiert werden, wenn die Pflichtfortbildung auf Grund von Corona ausfällt?

Die Pflichtfortbildung von Betreuungskräften hat einen jährlichen Umfang von 16 Unterrichtseinheiten. Das steht in den Betreuungskräfte-Richtlinien. Doch wie ist das unter Corona-Bedingungen? Viele Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte werden abgesagt.
In einem Rundschreiben des MDKs vom 26. Februar 2021 heißt es dazu:
„Für bereits abgeschlossen Qualifizierungsmaßnahmen gilt bis 30.06.2021:
- Kann die regelmäßige jährliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten (vgl. § 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte-RL) coronabedingt nicht stattfinden, ist dies entsprechend zu dokumentieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.“
Eine Anleitung wie genau dokumentiert werden muss, gibt es nicht. Die Frage, die sich an dieser Stelle stellt, ist aber sicherlich, was es bedeutet, dass die Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte coronabedingt ausfällt.
So würde ich es dokumentieren:
Wenn der coronabedingte Ausfall dadurch zu Stande kommt, dass die Pflichtfortbildungen durch die Fortbildungsveranstalter abgesagt wurden, würde ich die Absage immer schriftlich oder per E-Mail verlangen. Diese Absage würde ich dann abheften und direkt einen neuen Termin buchen. Bei der Buchung eines neuen Termins, kann man auch auf die zahlreichen Online-Fortbildungen zurückgreifen.
Schwieriger ist die Dokumentation, wenn der coronabedingte Ausfall dadurch zu Stande kommt, dass auf Grund von Corona mehr Arbeit anfällt und die Betreuungskräfte für die Zeit einer Fortbildung nicht abkömmlich sind. Sollte dies der Fall sein, ist bei der Dokumentation auf jeden Fall Vorsicht geboten. Die Dokumentation sollte in meinen Augen folgende Fragen beantworten: Wodurch genau kommt der erhöhte Arbeitsaufwand zu Stande? Welche Aufgaben übernehmen die Betreuungskräfte genau, um diesem Arbeitsaufwand zu begegnen? Wie genau ist es zu rechtfertigen, dass keine anderen Mitarbeiter die Aufgaben übernehmen? Ist absehbar wann der Arbeitsaufwand wieder geringer wird oder die Aufgaben wieder von anderen Mitarbeitern übernommen werden können? Dann würde ich die Betreuungskräfte schon zu Fortbildungen in diesem Zeitraum anmelden und die Anmeldebestätigungen gut abheften.
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