Welche Rolle spielen Menschen mit einer schweren Demenz in der sozialen Betreuung?
Die Anzahl der Menschen mit einer schweren Demenz in Pflegeheimen steigt. Dieser Punkt lässt sich nicht nur in der Praxis beobachten, sondern auch statistisch belegen. Doch welche Rolle spielen diese Menschen bei der sozialen Betreuung?
Stärkere Präsenz der Menschen mit schwerer Demenz durch Betreuungskräfte?
Im Jahr 2008 wurde mit der Schaffung des Paragraphen 45a SGB XI die soziale Betreuung verstärkt. Durch diesen Paragraphen haben Pflegeheime die Möglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen und die Kosten durch Pflegekassen refinanzieren zu lassen.
Ende 2011 waren über 24.000 Menschen, das heißt ca. 4% der Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen als Betreuungskräfte nach §87b SGB XI beschäftigt [Statistisches Bundesamt 2011]. Die Aufgabengebiete der zusätzlichen Betreuungskräfte umfassen nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach §87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen vor allem Alltagsaktivitäten wie „Malen und Basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen, Kochen und Backen“. Diese Tätigkeiten lassen sich den Beschäftigungsangeboten zuordnen. 2015 ändern sich mit dem Pflegestärkungsgesetz die Voraussetzungen um zusätzliche Betreuungsleistungen zu erhalten. Die Leistungen stehen in Pflegeheimen dann nicht mehr ausschließlich Menschen mit starken Einschränkungen der Alltagskompetenz zur Verfügung.
Gehen Menschen mit schwerer Demenz dann nicht unter?
Menschen mit einer schweren Demenz sind Menschen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie auch eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz haben. Durch die zusätzliche Berufsgruppe, die sich mit Beschäftigungsangeboten der sozialen Betreuung auseinandersetzt und ausschließlich für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuständig war, stieg die Rolle, die Menschen mit einer schweren Demenz in der sozialen Betreuung spielen.
Welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen auf die praktische Betreuungsarbeit hat bleibt abzuwarten. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Menschen mit schwerer Demenz als „schwierige Zielgruppe“ angesehen werden. In der Praxis besteht die Gefahr, dass diese Zielgruppe dadurch in den Hintergrund rutscht.
Quellen:
GKV Spitzenverband(2013). Betreuungskräfte nach § 87 b SGB XI.. Zugriff am 24.11.2013, von http://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/betreuungskraefte_nach_87_b_sgb_xi/betreuungskraefte_nach_87_b_sgb_xi.jsp
Statistisches Bundesamt(2011). Pflegestatistik 2011. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Zugriff am 24.11.2013, von https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Pflege/PflegeDeutschlandergebnisse5224001119004.pdf?__blob=publicationFile