Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Betreuungskraft?

Alltagsbegleiter und Betreuung: Darin unterscheiden sich beide Berufe

Einkaufen, Kochen, Spazierengehen oder ein Spiel spielen: Vielen Menschen fallen mit zunehmendem Alter einfache Aktivitäten schwer. Der Spitzenverband der Krankenkassen – GKV – hat aus diesem Grund die Richtlinien für die soziale Betreuung neu geregelt. Die beiden Berufe decken das gleiche Arbeitsfeld und unterscheiden sich in den Feinheiten.

Der Mittelpunkt der beiden Berufe ist die Alltagsgestaltung

In den Richtlinien zur „Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in der stationären Pflege“ hebt die GKV hervor, dass Betreuungskräfte pflegebedürftige Menschen in ihren täglichen Aufgaben begleiten sollen. Die Tätigkeit dient der Erhöhung der „Lebensqualität“ der zu Betreuenden. In Senioreneinrichtungen bieten sie Gedächtnistraining, Sitzgymnastik oder einen Liedernachmittag an. Mit diesen Veranstaltungen geben sie den Teilnehmenden eine Tagesstruktur, fördern das Kurz- und Langzeitgedächtnis und ermöglichen den Austausch innerhalb der Gruppe.

Als Betreuungskraft arbeiten Sie in der ambulanten und stationären Pflege

In einer Senioreneinrichtung sind Sie der Ansprechpartner für alle Fragen zum Alltag in der Einrichtung. Sie hören den Menschen zu und schenken den Bewohnern und Bewohnerinnen Ihre Aufmerksamkeit. Vor allem für Menschen mit Demenz ist es wichtig, dass sie eine Vertrauensperson haben, die sich ausreichend Zeit für ihre Sorgen und Nöte nimmt. Spiele und Bastelangebote stellen für die Interessierten nicht nur eine Freizeitbeschäftigung dar, sondern dienen in erster Linie dem Gedächtnistraining und der Förderung der motorischen Fähigkeiten. Die GKV betont ausdrücklich, dass die Aufgaben der Sozialen Betreuung in Pflegeeinrichtungen sich auf die Beschäftigung und den Erhalt der individuellen Fähigkeiten beschränken.

Als Alltagsbegleiter/in Verantwortung für andere Menschen übernehmen

Vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder einer besonderen Belastung sind auf Unterstützung angewiesen. Als Alltagsbetreuer/in erwartet Sie ein vielfältiges Arbeitsfeld. Sie unterstützen etwa junge Familien im Haushalt. Zu Ihren Aufgaben gehören das Einkaufen und Kochen, aber auch die Beschäftigung der Kinder. Älteren Menschen lesen Sie vor oder verbringen mit ihnen einen Spielenachmittag. Bei Ihrer Tätigkeit sind Sie nicht auf eine Personengruppe festgelegt. Ihr Einsatz erfolgt dort, wo Hilfebedürftige aufgrund ihrer besonderen Situation Ihre Unterstützung benötigen. Als Alltagsbegleiter erwartet Sie ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld, bei dem Sie jeden Tag mit neuen Aufgaben zu tun haben.

Es  ist allerdings in der Praxis so, dass die Begriffe Alltagsbegleiter und Betreuungskraft synonym genutzt werden. Das ist auch nicht falsch, in den Richtlinien wird aber der Begriff “Betreuungskraft” genutzt.

An den jährlichen Pflichtfortbildungen können Sie online teilnehmen

Der Gesetzgeber schreibt Mitarbeitern in der Sozialen Betreuung eine jährliche Fortbildung vor. Die Seminare ermöglichen es den Teilnehmenden, neue Ideen in den Pflegealltag einzubringen. Sie lernen, wie Sie ein Gedächtnistraining spielerisch in ein Nachmittagsangebot einbauen können. Darüber hinaus können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Ihre Erfahrungen austauschen.

Entdecken Sie die vielfältigen Themen unserer Fortbildungsangebote:

Online-Fortbildung

11.09.2024. Flügel der Fantasie. Gedächtnistraining, das Kreativität fördert. Neue Übungen und Ideen für die Praxis.

Online-Fortbildung

04.12.2024. Kleine Bewegungssnacks für die Kopffitness.

Online-Fortbildung

06.11.2024. Die Spur in meinem Herz. Mit Biografiearbeit auf Schatzsuche!

Online-Fortbildung

05.06.2024. Mit Leichtigkeit und 1000 Ideen. Gedächtnistraining für Senioren und Menschen mit Demenz. Spielerisch den Kopf trainieren!

Online-Fortbildung

09.10.2024. Mit Stift, Papier und Stimme, spiel ich mich durch den Tag!

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