Therapeutisches Essen bezahlt der MDK ??!! Mhm…

“Bei mir geht es um das “Therapeutische Essen”.Ich weiss, dass unter verschiedenen Gesichtspunkten, dies vom MDK bezahlt wird, wenn es §87b Kräfte ausüben.Welche Punkte wären dies und wie muss ich es dokumentieren?”

Der MDK zahlt keine Leistungen von §87b Kräften, sie überprüfen lediglich die eingeschränkte Alltagskompetenz.

Hier finden Sie die Leistungen des MDK.

Die Kosten für §87-Kräfte werden von den privaten und gesetzlichen Pflegekassen getragen.

Ich vermute, dass es auch hier mal wieder um das “Essenanreichen” geht. Nur unter dem Decknamen “therapeutisches Essen”.  Wenn nicht, dann melden Sie sich bitte nochmal 🙂 .

Sie dürfen als zusätzliche Betreuungskraft  nicht geplant und auch nicht regelmäßig Essen anreichen.

Essen anreichen ist eine grundpflegerische Tätigkeit.

 

 

 

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Eine Antwort

  1. mierienda sagt:

    Guten Tag!

    Bei mir geht es um das “regelmäßige Essen anreichen“ nicht um das “Therapeutische Essen anreichen”
    Die Betreuungsskraft §87b hat einen Pfegehelferschein und “reicht regelmäßig das Essen an“ und “macht auch die regelmäßig die Toiletten Gänge“?
    Darf ich denn dann “Essen anreichen“ und “Toiletten Gänge machen“?
    Da die Betreuungsskraft §87b ja so etwas nicht machen darf.
    Wie werden denn dann “Essen anreichen“ und “Toiletten Gänge“ dokumentiert?

    MfG Mierienda

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