Müssen Betreuungskräfte nach § 87 b regelmäßig Fortbildungen besuchen? Und wenn ja, wer verlangt das?

25.3.2014. Ja, Betreuungskräfte nach §87b müssen jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilnehmen. Dies ist in den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI

zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen festgelegt (diese können Sie sich hier runterladen).

Die Teilnahme an dieser jährlichen Fortbildung wird auch in den Transparenzkriterien abgefragt und daher durch den MDK überprüft.

 

Natali

© by Natali Mallek. Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Gedächtnistraininerin, Master of Arts "Alternde Gesellschaften", Gründerin von Mal-alt-werden.de. Bücher von Natali Mallek finden Sie hier. Fortbildungen mit Natali Mallek finden Sie hier.

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