Müssen Betreuungskräfte nach § 87 b regelmäßig Fortbildungen besuchen? Und wenn ja, wer verlangt das?
25.3.2014. Ja, Betreuungskräfte nach §87b müssen jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilnehmen. Dies ist in den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI
Die Teilnahme an dieser jährlichen Fortbildung wird auch in den Transparenzkriterien abgefragt und daher durch den MDK überprüft.
2023: Fortbildungen für Interessierte und als Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte
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