Fragen zur Dokumentation? Immer her damit!

Stack Of FilesDokumentation ist ein wichtiger Bestandteil in der Arbeit der Betreuung, in stationären Pflegeeinrichtungen. Regelmäßig wird diese durch in- und externe Organe überprüft. Oft bleiben jedoch Fragen offen.

Viele Fragen zur Dokumentation erreichen mich auf den unterschiedlichsten Wegen.

“wie oft muss ich überhaupt dokumentieren,

wie oft muss ich ins Berichtsblatt schreiben,

was soll ich ins Berichtsblatt schreiben,

darf ich als §87b Kraft Pflegeplanungen schreiben,

ist eine Handzeichenliste wichtig,

darf ich Einträge im Berichtsblatt mit Füller oder Buntstift schreiben

oder mit einem Korrekturstift weißen”

sind nur einige Bespiele.

Gerne beantworte ich Ihnen, Ihre Fragen zur Dokumentation

(soweit möglich 😉 ). Wir versuchen für Sie die entsprechenden Informationen zu beschaffen, wenn es um prüfungsrelevante Fragen geht.

 

 

Hinterlassen Sie einfach einen Kommentar mit Ihrer Frage…

 

 

Hier finden Sie die Antworten:

  1. Kommentar:
    Mahlzeiten im Berichtsblatt dokumentieren?
  2. Kommentar:
    Richtig oder falsch – “war NICHT interessiert am Angebot”
  3. Kommentar:
    Dokumentation: “kam alkoholisiert ins Gedächtnistraining” – richtig oder falsch?
  4. Kommentar:
    Dokumentieren in der Ich-Form
  5. Kommentar:
    Keine geschlossenen Gruppenangebote. Was dokumentieren?
  6. Kommentar:
    Tägliche Dokumentation im Berichtsblatt notwendig?
  7. Kommentar:
    Wer darf Pflegeplanungen schreiben?
  8. Kommentar:
    Therapeutisches Essen bezahlt der MDK ??!! Mhm…
  9. Kommentar:
    Pflegeschlüssel für Betreuungsassistenten 2015

 

 

 

 

 

 

Das könnte dich auch interessieren …

13 Antworten

  1. Diana sagt:

    Dürfen Mahlzeiten im Berichtsblatt dokumentiert werden?

  2. Steffi sagt:

    Darf ich absolut nicht in verneinender Form schreiben, z. B. “der Bewohner war nicht interessiert”

  3. Manuela sagt:

    Darf man dokumentieren “kam Alkoholisiert ins Gedächnistraining” .

  4. Keks sagt:

    Darf man in der Ich-Form dokumentieren ü?

  5. fee sagt:

    ich weiß nicht, ob ich meine Angebote “alle für alle” dokumentieren muss, oder nur für die, die daran teilnehmen. Ich arbeite in der Tagespflege und hab immer zwischen 10-13 Teilnehmer, die teilweise an unterschiedlichen, teilweise an gemeinsam Aktivitäten teilnehmen. Z.B. sind einige die gern ein Brettspiel spielen möchten, während gleichzeit andere an einer Gesprächsgruppe mit Zeitunglesen teilnehmen. Werden bei diesen verschiedenen Gruppen dann beide Aktivitäten eingetragen?

  6. maria sagt:

    hallo,

    muss man wirklich täglich die reaktionen der bew. im berichteblatt dokumentieren?
    vg

  7. doreen76 sagt:

    Darf ich als Betreuungsassistentin Angebote des “normalen” Sozialen Dienstes vertreten wenn dieser nicht da ist? Wir haben normalerweise eine getrennte Dokumentation. Wenn unser Sozialer Dienst nicht da ist übernehmen wir die Angebote und zeichnen auch in deren Blatt ab. Ist das so in Ordnung?

  8. Susanne sagt:

    Darf ich als 87b Kraft Pflegeplanungen schreiben? Wir haben auch eine hauptberufliche Ergotherapeutin, diese ist allerdings erst seit 1.9.da vorher waren wir nur Teilzeitkräfte 87b in der Betreuung.

  9. Betty sagt:

    Bei mir geht es um das “Therapeutische Essen”.Ich weiss, dass unter verschiedenen Gesichtspunkten, dies vom MDK bezahlt wird, wenn es §87b Kräfte ausüben.Welche Punkte wären dies und wie muss ich es dokumentieren?

  10. Heike sagt:

    Guten Tsg, die Fragen die hier schon stehen interessieren mich auch. Wo finde ich die Antworten dazu?
    Meine Frage: Wie sieht seit 2015 der Pflegeschlüssel für BA’s aus? Danke lg Heike

  11. Claudia Bevermeier sagt:

    Guten Tag,darf ich als 87b Kraft,Medikamenten geben? Ich selbst sage nein..dadurch gibt es immer wieder Probleme mit den Pflegekräften.
    MfG

    • Katharina sagt:

      Liebe Claudia,
      die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b SGB XI Abs.3, im stationären Bereich sind klar geregelt. Hier findest du die Richtlinien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen.
      Medikamentengabe ist eindeutig Aufgabe der Pflegefachkraft bzw. Pflegehilfskraft mit der Weiterqualifizierung zur Behandlungspflege.
      Ich hoffe, ich konnte deine Frage ausreichend beantworten.
      Herzliche Grüße
      Katharina

  12. Sandra sagt:

    Thema: Angebot fällt seitens des sozialen Dienstes aus, wie dokumentiere ich richtig?
    Hallo, mich würde interessieren was ich in die Dokumentation schreiben kann, wenn ein Angebot, egal ob Gruppe oder Einzelbetreuung – von sozialer Betreuung oder den zusätzlichen Betreuungsassistenten ausfallen. Zum Beispiel, wenn an Feiertagen weniger Personal geplant ist, doch die Leistungen in der Planung stehen. Oder, wenn wegen Krankheit zu wenig Kollegen im Dienst sind.
    Welche Aussage bzw. Begründung ist MDK gerecht.
    Besten Dank im voraus 🙂

Schreibe einen Kommentar zu fee Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert