Das Ende der zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b steht kurz bevor
Aber keine Panik: Nur der Paragraph fällt weg. Am 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II in Kraft. Die Betreuungsleistungen der zusätzlichen Betreuungskräfte nach §87b SGB XI werden danach in §43b SGB XI geregelt. Die anderen Bestimmungen und Anforderungen an die zusätzliche Betreuung bleiben vorerst bestehen. Es gibt allerdings gute Nachrichten für Betreuungskräfte auf Jobsuche: Auch Altenhilfeeinrichtungen, die bislang keine zusätzliche Betreuung anbieten, müssen diese ab Januar vorhalten. Das gilt für Altenheime genauso wie für Tagespflegeeinrichtungen. Hier kann es auch hilfreich sein, wenn Betreuungskräfte auf Jobsuche Initiativbewerbungen an solche Einrichtungen schicken. Der frühe Vogel fängt den Wurm 😉 .
Quelle: Zeitschrift Aktivieren, Vincentz, Ausgabe 04/2016, S. 9
Vielen Dank für die Info.
Ich schätze “Mal-Alt-Werden” sehr, die Tipps und Infos sind mir eine große Bereicherung im Arbeitsalltag.
Was bedeutet der Satz, ” die anderen Bestimmungen und Anforderungen……”?
Welche andere Bestimmungen sind gemeint? Gibt es inhaltliche Änderungen, bzw. arbeitsumfängliche, nach der neuen Gesetzgebung?
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort.
Elke Kegreiss
vorerst nicht