Corona: Dürfen Betreuungskräfte in die Pflege?

Immer wieder werde ich gefragt ob Betreuungskräfte Essen anreichen dürfen. Die Antwort ist normalerweise ein klares “NEIN!”. Das liegt nicht an den Kompetenzen von zusätzlichen Betreuungskräften. Viele haben das Essenanreichen sogar in ihrer Ausbildung gelernt. Die, die es nicht gelernt haben, könnten eingewiesen werden. Normalerweise liegt das daran, dass das Anreichen von Essen keine ZUSÄTZLICHE Leistung ist. In den Richtlinien zum Einsatz für Betreuungskräfte steht:

 „Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden.“

Wie ist das in Zeiten von Corona?

Ich betreibe keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt und kein Mitarbeiter des MDKs. Hier schreibe ich nur meine eigene, persönliche Meinung nieder. Im Moment glaube ich nicht, dass es zu Problemen kommt, wenn Betreuungskräfte für hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten herangezogen werden. Die Qualitätsprüfungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse sind ausgesetzt. Wir sind in einer absoluten Ausnahmesituation. Alle Maßnahmen, die getroffen werden, um die Versorgung IRGENDWIE zu gewährleisten, müssen getroffen werden. Der medizinische Dienst der Krankenkassen stellt sogar sein eigenes Personal zur Verfügung um die gesundheitliche, medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland sicher zu stellen.

Es geht ums Überleben

Im Moment geht es darum das Überleben von Menschen sicher zu stellen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendjemand sich darüber beschweren wird, wenn in dieser Ausnahmesituation eine Betreuungskraft das Essen anreicht oder die Spülmaschine ausräumt.

Wie sieht es mit anderen pflegerischen Tätigkeiten aus?

In meinen Augen ist in diesen Tagen jede helfende Hand gern gesehen und wird dringend benötigt. Zu welchen Tätigkeiten man selbst fachlich in der Lage ist, welche man nach einer Einweisung durchführen kann und welche man sich nicht vorstellen kann durchzuführen, das muss dann jeder für sich selbst entscheiden. Gezwungen werden eine pflegerische Tätigkeit durchzuführen, die weit ab des eigenen Qualifikations- und Stellenprofils liegt, kann man wahrscheinlich auch nicht. Wie schon geschrieben, das ist keine Rechtsberatung. Nur meine Meinung.

Wie sehen und erleben Sie das?

Wie sieht es bei Ihnen in der Einrichtung aus? Müssen Sie pflegerische und/ oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen? Wie sieht die Personalsituation insgesamt aus?

Natali

© by Natali Mallek. Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Gedächtnistraininerin, Master of Arts "Alternde Gesellschaften", Gründerin von Mal-alt-werden.de. Bücher von Natali Mallek finden Sie hier. Fortbildungen mit Natali Mallek finden Sie hier.

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8 Antworten

  1. Christine sagt:

    Guten Tag.
    Ich habe selbst jahrelang in der stationären Pflege als zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c gearbeitet. Ich bin der Meinung, daß selbst in solchen Ausnahmesituationen die rechtliche Seite nicht vernachlässigt werden kann.
    In der Richtlinie nach § 53c SGB XI steht im §2 folgendes:
    “Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in
    körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten
    eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben
    ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten.”
    Das bedeutet, dass die Betreuungskraft bei pflegerischen Tätigkeiten auch nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert ist. Dazu kommen noch rechtliche Probleme, wenn dem zu Pflegenden bei der Tätigkeit etwas zustösst (z.B. Sturz usw.).
    Aber dafür gibt es eine einfache Lösung. Da es den Pflegenotstand ja nicht erst jetzt gibt, habe ich früh in der Grundpflege als Pflegeassistent gearbeitet (von 6.00 – 8.00 Uhr) und hatte dafürt einen seperaten Arbeitsvertrag als Pflegeassistent. Damit war rechtlich alles sauber. Das sollte auch in Zeiten von Corona gemacht werden.

    • Natali sagt:

      Liebe Christine,

      ich glaub nur, dass im Moment nix mehr regelmäßig und planmäßig ist. Die “befristete Aussetzung bürokratischer Maßnahmen” wurde angekündigt und es gibt bis September keine MDK-Prüfungen. Für Behandlungspflege sollte natürlich keine Betreuungkraft eingesetzt werden, aber viele andere Dinge sind wahrscheinlich möglich.

      Herzliche Grüße aus Dortmund
      Natali Mallek

  2. Christine sagt:

    Liebe Natali,
    menschlich und nach dem gesunden Menschenverstand stimme ich zu.
    Aber es gibt auch noch den sogenannten Rechtsstaat mit all seinen Advokaten.
    Ich kenne Fälle, in denen die Versicherung der Berufsgenossenschaft BGW Leistungen abgelehnt hat, weil ausgeübte Tätigkeiten nicht zum Aufgabenbereich gehörten.
    Und ich kenne Fälle, in denen Angehörige Pflegepersonal wegen (auch vermeintlichen) Fehlern oder Unterlassung verklagt haben. Und problematisch wird es eben dann, wenn die Tätigkeiten gar nicht zum Aufgabenbereich gehörten.
    Die angekündigte Aussetzung bürokratischer Maßnahmen betrifft eben auch nur diese. Dazu zählt vor allem die überbordende Dokumentation.
    Die eigentliche Pflege aber ist keine bürokratische Maßnahme.

    Schöne Grüße
    Christine

    • Natali sagt:

      Liebe Christine,

      das mit der Versicherung der Berufsgenossenschaft ist interessant. Vielen Dank für den Hinweis! Ich werde versuchen kurzfristig mehr Informationen zu dem Thema zu bekommen. Hoffe das klappt.

      Herzliche Grüße aus Dortmund
      Natali Mallek

  3. Beren sagt:

    Liebe Natali,
    Leide momentan arbeiten wir mit Kollegen zusammen zu Betreuung, Servis und Doku schreiben wir „ begleiten d. Frühstücken oder begleiten d. Mittagessen.

    • Bmb sagt:

      Hallo, unsere Heimleitung hat heute verkündet, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte in der Pflege mit arbeiten dürfen. Unsere Richtlinien wurden außer Kraft gesetzt. Leider finde ich dazu nichts. Ich helfe gerne bei Personalnotstand, aber wenn kein Notstand ist denke ich mal, sollte das auch nicht unsere Aufgabe sein. Wo finde ich was, dass wir das jetzt in der Pflege mitmachen müssen?

  4. Tanja sagt:

    Hallo!
    Leider werden die Betreuungskräfte, in dem Heim indem ich arbeite, nicht erst seit Corona planmäßig in hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt. Für die Betreuung bleibt da nicht mehr viel Zeit.
    In Aussnahmesituationen, wie jetzt Corona, ist es ok – leider habe ich das Gefühl, das viele Betreuungskräfte ständig als “billige Arbeitskräfte” ausgenutzt werden und in anderen Bereichen arbeiten müssen.
    Gruß aus Stade Tanja

  5. Emmy sagt:

    Hallo, auch in meinem Heim werden die Beträuungskräfte ausgenutzt und das auch schon vor Corona. Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 5,5 Stunden. Davon sind wenn ich Glück habe 1 Stunde Betreuung, manchmal sogar nur 45 Minuten. Die übrige Zeit ist Tische ein und abdecken. Essen anzeichen. Spülmaschinen befüllen und wieder ausräumen. Getränke auffüllen. Mittags Salate in Schälchen füllen. Vorsuppen und Nachtische austeilen. Zusätzlich in der Corona Zeit Türdienst. Das heißt wenn es an der Haustür klingelt, müssen wir hingehen, Regeln wenn einer getestet werden muss, Eintragungen machen, oder auf anderen Wohnbereichen etwas abgeben u.s.w.
    Also von 5,5 Stunden 4,5 Stunden Service, HWS und andere Dinge….
    Mir tun die Bewohner Leid, denn für die fehlt die Zeit…traurig das sich da nichts ändert. Wie lange noch??????

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