Wie dokumentiert man richtig, so dass es auch dem MDK recht ist? Als Betreuungsassistentin §87b? Evtl. mit Beispielen? Darf man Essen anreichen, bei Bewohnern die nicht mehr selbstständig essen können und darf dieses auch dokumentiert werden? Wichtig für den MDK??

Ein heikles Thema-und bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne, folgt hier erstmal der Hinweis, dass alle Angaben auf meinen persönlichen Erfahrungen beruhen. Auf meinen persönlichen Erfahrungen beruht auch die Einschätzung, dass es manchmal darauf ankommt, ob die Nase des Prüfers gerade juckt 😉 .

 

Planung von Angeboten

Erstmal sollten auch die Aktivitäten, welche von der zusätzlichen Betreuung nach §87b angeboten werden geplant werden. Um die “Zusätzlichkeit” der Betreuung zu unterstreichen, ist es sinnvoll die Planung auch getrennt zu verschriftlichen. In der Planung sollte deutlich werden welches Angebot warum  und wie oft durchgeführt wird. Es hilft außerdem wenn der Biografiebezug deutlich wird und Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner NACHVOLLZIEHBAR berücksichtigt werden. Gute Anregungen für die Zieldefinitionen von Angeboten bekommt man in dem Buch: “Leitfaden zur Aktivierung bei Demenz: Methoden und Ideen für die Gruppenarbeit*”.

 

Nachweis von durchgeführten Angeboten

Die geplanten Angebote müssen dann selbstverständlich auch umgesetzt werden. Die Durchführung der Angebote muss also dokumentiert werden. Wichtige Beobachtungen, die während der Durchführung der Angebote gemacht wurden, sollten ebenfalls dokumentiert werden. Bei der Verschriftlichung von Beobachtungen sollte immer deutlich werden, dass es sich um die Meinung und Interpretation des Dokumentierenden handelt (Anstatt zu schreiben: “Der Bewohner WAR  im Gottesdienst tief gerührt.”, sollte man schreiben:  “Der Bewohner WIRKTE im Gottesdienst tief gerührt.”)

 

Hier einige Beispielsätze:

Der Bewohner wirkte im Biografiegespräch zeitweise traurig. Er hatte Tränen in den Augen.

 

Die Bewohnerin half engagiert bei der Zubereitung des Waffelteiges. Sie erzählte währenddessen Geschichten aus ihrer “Hausfrauenzeit”.

 

Die Bewohnerin zeigte beim Vorlesen einer Geschichte keinerlei sichtbare Reaktion. Dies wird weiter beobachtet und das Angebot evtl. an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst.

 

Der Bewohner nahm passiv an der Kochgruppe teil. Er verfolgte das Geschehen mit den Augen.

 

Viele weitere Anregungen zur Dokumentation von Angeboten der sozialen Betreuung findet man in dem Buch: “Formulierungshilfen: Aktivitäten der sozialen Betreuung dokumentieren.*

 

Dass die Angebote mit der zur Verfügung stehenen Zeit übereinstimmen müssen und die Anzahl der Bewilligungen von Leistungen berücksichtigt werden, versteht sich von selbst.

 

Was ist ein Angebot der zusätzlichen Betreuung?

Besonders zu dem Thema “Essen anreichen” von zusätzlichen Betreuungskräften gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Meine Meinung zu dem Thema ist sehr klar. Zusätzliche Betreuung soll ein ZUSÄTZLICHES Angebot sein. Ein Angebot, welches nicht stattfindet, wenn es nicht durch die zusätzliche Betreuungskraft durchgeführt wird.

 

Wenn wir in Deutschland soweit sind, dass “Essen anreichen” in Pflegeheimen NICHT durchgeführt wird, wenn es nicht durch zusätzliche Betreuungskräfte gemacht wird, dann wechsel ich den Job.

 

“Essen anreichen” gehört in meinen Augen nicht zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften. “Essen anreichen” ist keine zusätzliche Leistung.

 

Zeit, die zusätzliche Betreuungkräfte für das Anreichen von Essen aufwenden, ist Zeit die für Betreuungsangebote fehlt.

 

Prüfung durch den MDK

Die Kriterien, die den Prüfungen durch den MDK zu Grunde liegen sind kein Geheimnis. Um optimal auf eine Prüfung vorbereitet zu sein, empfehle ich die Lektüre der folgenden Dokumente:

Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfung in der stationären Pflege

und

Ablaufskizze einer Prüfung

 

Wenn man alle Anforderungen, die in den beiden Dokumenten genannt werden erfüllt UND diese in einer NACHVOLLZIEHBAREN Dokumentation nachweisen kann, dann kann bei einer Prüfung durch den MDK eigentlich nichts passieren.

 

Natali

© by Natali Mallek. Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin, Gedächtnistraininerin, Master of Arts "Alternde Gesellschaften", Gründerin von Mal-alt-werden.de. Bücher von Natali Mallek finden Sie hier. Fortbildungen mit Natali Mallek finden Sie hier.

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12 Antworten

  1. Katrin sagt:

    Wie klingt denn eine inuviduelle Essenbegleitung ( Startimpulse , u.s.w.) das isz doch für 87b ok ?

  2. Brigitte Vordermaier sagt:

    Ich finde schon, dass das Anreichen von Essen dokumentiert werden sollte und dies auch seine Berechtigung hat.
    In unserem Haus wird z.B. selbst gekocht (kein Zulieferer oder ähnl.).
    Auf passierten Mahlzeiten wird immer ein kleines Stück “Original” an der jeweiligen Stellen platziert.
    Sooooo viele Sinne werden angeregt. Essen mit Genuss.
    V/BS= Visuell, das Auge ist mit, O/BS= Olfaktorisch, wenn der Geruchssinn noch vorhanden ist, G/BS= Gustatorisch, jede Komponente der Mahlzeit wird erstmal einzeln probiert.
    Das Gespräch, welches sich daraus ergibt, keinen Stress beim Essen, Ruhe und Zeit wird vermittelt und vieles mehr…
    Wenn all das kein Grund und keine Berechtigung für eine Dokumentation haben soll, dann weiß ich auch nicht mehr. Ich jedenfalls dokumentiere diese Leistung in der Einzelbetreuung und werde es auch weiterhin machen.
    Lieben Gruß an alle, die meinen Kommentar gelesen.

  3. Lexi sagt:

    Ich sehe das genau so wie Brigitte.
    Wir als BASS dürfen uns für diese BW geduldig und in Ruhe die Zeit nehmen fürs Essen anreichen, die Zeit die die Pflege leider nicht hat! Und deshalb sehe ich dies durchaus Positiv… Zu manchen BW bekommt man fast nur übers Essen ein bisschen Kontakt – dies ist doch sehr wertvoll!

  4. Heidi Gayk sagt:

    Unter der Basalen Stimulation:
    Das geführte anreichen von Speisen erhält Ressourcen des BW.
    Es ist ein anderes Lebensgefühl,
    wenn der Arm, die Hand so geführt werden, das die Speise zum Mund kommt,
    als wenn,
    ein zu voll beladener Esslöffel in den Mund geschoben wird;
    es gibt dem BW die Chance, die Speise wieder selbständig zum Mund zu führen.
    Meistens, wenn die Nachspeise kommt, übernimmt er selbständig das essen.
    Viel Spaß,
    so macht Essen wieder Spaß

  5. doniec sagt:

    Hi leute ich brauche von euch eure Dokumentation über Bewohner die zum Beispiel sitz gimnastk oder singen , oder Gedehnistrenning machen wie ist eure Dokumentation.ich schreibe zum beispiel Fr.x hat teil genommen bei Singen sie zeigt viele Freunde und ich möchte verbessert meine dokumentation Dankeschön

  6. gerda meisssner sagt:

    Bei uns gibt es Essensbegleitung durch die BTA sie können sich mehr Zeit nehmen und in einer kleinen familären Runde nehmen die bew selbt den Löffel Gabel zur hand b rauchen oft nur Zuspruch Motivation um zu Essen dabei entstehen auch Gespräche diese wird wird sehr gut angenommen man merkt sichtlich wie es en Bew tut gut das jemand zeit hat hat bei einer schönen Sache denn das sollte Essen sein sie wer begleitet auchPK tut bestimmt das Beste in diesen Zusammenhang aber ihnen fehlt oft die zeit so denk ich doch ist das ein Angebot das zusätzlich ist iund das in diesen Rahen ohne die BTA nicht statt finden würde
    LG Gerda Meissner

  7. A. Mueller sagt:

    In unserer Einrichtung dürfen wir Betreuungskräfte kein Essen mehr anreichen. Bei der letzten MDK Prüfung wurden uns dafür sehr viele Minuspunkte gegeben. Auch unter BST oder EB – dokumentiert als “Motivation zur Nahrungsaufnahme” oder “Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme” wurde negativ vom MDK bewertet.

  8. Constanze Glisovic sagt:

    Ich finde es schade das wir, als Betreuungskräfte, kein Essen anreichen dürfen.
    Es wäre eine Intensive Einzelbetreuung und der Bewohner könnte in Ruhe sein Essen genießen und nicht alles schnell schnell reingestopft bekommen nur weil keine Zeit für die Mitarbeiter in der Pflege vorhanden ist.
    Ich wäre sehr dafür das das geändert wird.
    Das wir Menschen mit Schluckbeschwerden kein Essen reichen dürfen kann ich wiederum verstehen.

  9. Katrin Bouchard sagt:

    Hallo brauche dringend Hilfe bei einen Betreuungskonzept für meine Prüfung,wie erstelle ich ein Konzept bzw. Konzeptaufbau 😥LG.

  10. A. Verdurin sagt:

    Ich habe gehört, dass man als Betreuungskraft nach & 87b) in der Dokumentation nicht das Wort “therapeutisch” verwenden darf. Also zum Beispiel kann man nicht schreiben, “Frau Meier hat an der kunsttherapeutischen Aktivierung teilgenommen”, oder “Herr Huber genoss die Musiktherapiegruppe”. Die Betreuungskräfte dürfen nur schreiben, “hat am Basteln teilgenommen”, oder “hat gesungen”. – Warum ist das eigentlich so? Sind die Betreuungskräfte nach § 87 b) nicht im Grunde Demenztherapeuten?

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